Unsere Ambulanz ist für Sie da, wenn Sie nach einem belastenden Ereignis Unterstützung benötigen.
Nach einem Unfall oder bei Berufskrankheit
Wenn infolge eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit eine psychische Belastung entstanden ist, kann eine Behandlung über das Psychotherapeutenverfahren erfolgen. Wir klären die Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Beantragung. Wenn Sie zusätzlich ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an einen anerkannten Durchgangsarzt.
Nach einer Gewalttat
Die Unterstützung erfolgt im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts.
- Erwachsene, die Opfer einer Gewalttat in Deutschland geworden sind
- für Ereignisse nach dem 1. Juli 2009 auch bei Taten im Ausland
- Zeugen einer schweren Gewalttat (ohne Suizid)
- Menschen, die eine gewaltsam getötete Person aufgefunden haben
- Für Minderjährige, auf die die oben genannten Kriterien zutreffen, kann eine Behandlung in der Trauma-Ambulanz für Kinder- und Jugendliche erfolgen
Zu Gewalttaten zählen unter anderem körperliche Angriffe, sexualisierte Gewalt sowie Straftaten, bei denen beispielsweise Gift, Gas oder Drogen eingesetzt wurden. Auch schwere psychische Gewalt kann für Ereignisse ab dem 1. Januar 2024 unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.